
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Blockhäuser, Ferienhäuser,
Schlössle und Events der GFT-Gruppe
§ 1. Geltung dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietobjekte und Veranstaltungen der GFT RaumZeit GmbH.
Sie finden Anwendung auf Verträge über die Anmietung folgender Gebäude und Wohnungen:
· Flößerhaus-Blockhaus
· Köhlerhaus-Blockhütte
· Schlössle – Die EventLocation
· Haus Johann
· Haus Ludwig
· Ferienwohnung Stefan
· Ferienwohnung Kinzigblick
sowie auf weitere im Eigentum der GFT-Gruppe stehende Gebäude.
Die Überlassung dient der Beherbergung bzw. der allgemeinen Nutzung der Räumlichkeiten gemäß der bei der Buchung festgelegten Nutzungsart.
Dies umfasst auch alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters.
Die Leistungen des Anbieters basieren auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie auf der jeweils gültigen Hausordnung des gebuchten Objekts.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Gebäude und Räume ist unzulässig.
Ebenso ist eine Nutzung zu anderen als den im Vorfeld schriftlich vereinbarten Zwecken nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters gestattet.
Andere Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, diese wurden vorab schriftlich durch den Anbieter bestätigt.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes sind nur wirksam, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden erst wirksam, sobald der Gast darüber schriftlich informiert wurde.
§ 2. Beherbergungsvertrag
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt hat.
Bedingung hierfür ist, dass der Gast 50 % des Gesamtbetrags (ohne Kaution) gezahlt hat und der Betrag nachweislich auf dem Geschäftskonto des Anbieters eingegangen ist.
Zuvor gilt die Buchung als nicht abgeschlossen bzw. nicht abgesichert.
Der Restbetrag ist bis spätestens 30 Tage vor der Anreise bzw. vor Übernahme der Räume und Gebäude fällig.
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der genannten Fristen, kann der Anbieter den Vertrag ohne weitere Verpflichtung aufheben.
Der Anbieter behält sich vor, in Ausnahmefällen – etwa bei einem Systemfehler oder trotz sorgfältiger Handhabung bei einer Doppelbuchung – eine kostenfreie Stornierung vorzunehmen und ggf. bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast; bei Gruppenbuchungen eine vom Anbieter akzeptierte Hauptperson.
Hat ein Dritter für den Gast gebucht, haftet dieser zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen.
Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Spätere Änderungen sind ggf. nur gegen eine Verwaltungspauschale möglich.
Eine kostenfreie Stornierung ist ausgeschlossen. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Der Vertrag gilt ausschließlich für die zu Anfang gebuchte sowie vom Anbieter erlaubte Personenzahl.
Weitere Personen dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Absprache mit dem Anbieter in die Unterkunft aufgenommen werden.
Eine Reduzierung der ursprünglich gebuchten Personenzahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Es wird ausdrücklich empfohlen, eine „sichere Anzahl“ der teilnehmenden Personen zu buchen.
Zusätzliche Personen können nachgebucht werden; eine nachträgliche Reduzierung ist ausgeschlossen.
Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB besteht nicht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beherbergung zu einem spezifischen Termin handelt.
§ 3. Leistung, Zahlungsabwicklung und Aufrechnung
Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten und/oder Gebäude wie vereinbart bereitzuhalten und die ggf. zusätzlich gebuchten Leistungen zu erbringen.
Die Räume und Gebäude entsprechen dem Ausstattungsstandard von Ferienwohnungen. Eine detaillierte Ausstattungsliste ist vor der Buchung einzusehen.
Verbrauchsmaterialien wie z. B. Toilettenpapier oder Küchenrolle werden für die erste Nacht bereitgestellt. Bei längerem Aufenthalt obliegt es dem Gast, einen ausreichenden Vorrat vorzuhalten.
Änderungen an der Ausstattung sind vorbehalten. Es empfiehlt sich, vor der Anreise die Gegebenheiten erneut abzufragen. Bei gravierenden Änderungen wird der Gast schriftlich informiert.
Der Anbieter übernimmt eine Gewähr nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht jedoch für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung, Aussicht, Lage) oder für Details auf veröffentlichten Bildern.
Die Bilder vermitteln unverbindliche Eindrücke zum Zeitpunkt der Aufnahme. Änderungen an Dekoration oder Ausstattung sind üblich und stellen keinen Mangel dar, sofern die Grundausstattung wie beschrieben vorhanden ist.
Inventar unterliegt natürlichem Verschleiß und kann durch gleichwertige Gegenstände ersetzt werden.
Kurzfristige Einschränkungen – insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder Gefährdung der Nutzer – können dazu führen, dass bestimmte Einrichtungen zeitweise stillgelegt oder entfernt werden.
Vom Gast aus dem Internet entnommene Eindrücke sind unverbindlich. Eine vorherige Rückfrage zu Ausstattung und Merkmalen wird ausdrücklich empfohlen.
Strom, Warmwasser, Heizung und Internet (WLAN) können aufgrund höherer Gewalt zeitweise ausfallen; insbesondere im Schwarzwald sind Internetunterbrechungen möglich.
Technische Geräte können trotz sorgfältiger Prüfung durch falsche Handhabung oder unvorhergesehene Umstände Störungen aufweisen. Der Gast ist verpflichtet, solche Störungen unverzüglich zu melden.
Der Anbieter wird sich bemühen, diese bestmöglich und unter Berücksichtigung verfügbarer Materialien und Handwerker zu beheben.
Für Ausfälle, die durch Dritte verursacht werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Belegung und Schlafplätze:
Jeder Gast entscheidet eigenverantwortlich, ob die Unterkunft für seine Gruppe geeignet ist.
Wenn im Inserat z. B. bis zu 10 Personen angegeben sind, bezieht sich dies auf die vorhandenen Schlafplätze. Ab einer bestimmten Personenzahl können alternative Schlafmöglichkeiten (z. B. Campingbett oder Matratze) bereitgestellt werden.
Die Beschreibung und Bilder ermöglichen eine eigenständige Einschätzung vor der Buchung. Auf Anfrage unterstützt der Anbieter die Entscheidungsfindung mit Empfehlungen.
Zahlungsmodalitäten:
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und Gebäude sowie für weitere in Anspruch genommene Leistungen geltenden Preise innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu zahlen.
· Anzahlung: 50 % der Gesamtsumme (ohne Kaution) sofort fällig bei Buchung.
· Restzahlung: Bis spätestens 30 Tage vor Anreise bzw. Übernahme der Räume.
· Alle Preise verstehen sich inkl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
· Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zur Personenzahl sowie zu den Adressen und personenbezogenen Daten aller Mitreisenden zu machen.
Die Räumlichkeiten und Gebäude dürfen maximal von der in der Objektbeschreibung genannten Personenzahl belegt werden.
Eine Überbelegung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis erhöht sich in diesem Fall auf den vom Anbieter allgemein berechneten Preis.
Eine Reduzierung der ursprünglich gebuchten Personenzahl ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Es wird daher empfohlen, zunächst eine „sichere Anzahl“ zu buchen.
Zusätzliche Personen können nachgebucht werden, eine Reduzierung ist ausgeschlossen.
Erhöht sich zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung (bei mehr als drei Monaten Abstand) der allgemein vom Anbieter berechnete Preis für vergleichbare Leistungen, kann der Anbieter den vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 21 %, anheben.
Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn diese auf gestiegenen Kosten für Energie, Personal oder Abgaben beruht.
Kurzfristige Buchungen:
Bei Buchungen mit Anreise innerhalb von weniger als 30 Tagen ist der Preis entweder
· direkt vor Ort in bar zu zahlen oder
· mindestens 24 Stunden vor Anreise per Überweisung auf dem Geschäftskonto des Anbieters eingegangen.
Die Zahlungsmodalität ist vorab eindeutig mit dem Anbieter abzustimmen.
Stornierung aufgrund ausbleibender Anzahlung:
Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Buchung keine Zahlung, kann der Anbieter den Buchungstermin anderweitig vergeben. In diesem Fall tritt der Anbieter automatisch vom Vertrag zurück. Der Gast verliert damit seinen Anspruch auf die Buchung.
Vor einer solchen Stornierung erhält der Gast in der Regel eine Zahlungserinnerung.
Aufrechnung:
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber Forderungen des Anbieters aufrechnen.
Kurtaxe:
Für jeden Gast fällt pro gebuchtem Tag die örtliche Kurtaxe an, die vorab genannt bzw. allgemein kommuniziert wird.
§ 4. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung
Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet; dieser wird mit der Buchung ausdrücklich zugestimmt.
Die dem Gast überlassenen Räumlichkeiten, Gebäude und das Inventar sind pfleglich zu behandeln.
Die Bettdecken und Kissen (vor Ort vorhanden) sind aus hygienischen und erhaltungstechnischen Gründen grundsätzlich mit selbst mitgebrachter oder zusätzlich gebuchter Bettwäsche zu beziehen. Dies gilt ebenso für das Spannbettlaken (Leintuch).
Wird bei der Abnahme festgestellt, dass Betten nicht ordnungsgemäß bezogen wurden und hierdurch Verschmutzungen (z. B. Flecken) an Bettzeug oder Matratzen entstanden sind, wird eine Pauschale von mindestens 35,00 EUR zzgl. Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Die verwendete Bettwäsche ist bei Abreise „auf links“ abzuziehen und an der vorgesehenen Sammelstelle im Objekt zu deponieren.
Die Unterbringung von Haustieren ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Für Haustiere kann ein angemessener Aufpreis berechnet werden; dieser wird dem Gast transparent mitgeteilt.
Werden Tiere ohne Zustimmung untergebracht, behält sich der Anbieter das Recht vor, eine Spezialreinigung auf Kosten des Gastes durchzuführen.
In sämtlichen Räumen und Gebäuden gilt ein striktes Rauchverbot. Dies gilt insbesondere im Bereich von Holzelementen sowie auf Terrassen, um Funkenflug und Brandgefahr zu vermeiden. Rauchen ist nur an ausdrücklich ausgewiesenen Plätzen gestattet.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von bis zu 200,00 EUR (netto) erhoben.
Das Abstellen oder Parken von Fahrzeugen ist ausschließlich auf den vom Anbieter zugewiesenen Stellplätzen gestattet. Das Halten zum Be- und Entladen ist direkt am Haus erlaubt, nicht jedoch das Parken.
Die Nutzung des Internets (sofern verfügbar) ist gestattet, soweit diese nicht gegen geltendes Recht verstößt. Strafbare Handlungen wie urheberrechtswidrige Downloads oder der Aufruf illegaler Inhalte werden zur Anzeige gebracht. Der Gast haftet allein für Verstöße.
Das Anbringen von Dekorationen oder Gegenständen in oder an den Gebäuden ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters gestattet. Der Gast haftet hierfür und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
Hausrecht: Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu den Räumen, insbesondere bei Gefahr im Verzug oder technischen Notfällen. Auf berechtigte Interessen und die Privatsphäre des Gastes wird Rücksicht genommen. Der Zutritt wird – soweit möglich – vorab angekündigt; in dringenden Fällen auch unangekündigt.
Für besondere Regelungen zu Lärmgruppen und Ruhezeiten gilt ergänzend § 5.
§ 5. Ruhezeiten und Regelung der potentiellen „Lärmgruppen“
Die bundesweit gültigen Bestimmungen zur Einhaltung von Ruhezeiten sind zwingend zu beachten. Insbesondere ist die gesetzliche Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr uneingeschränkt einzuhalten.
An Sonn- und Feiertagen gilt die gesetzlich festgelegte Ruhezeit durchgehend.
Während dieser Zeiten sind laute Gespräche, Musik, Geschrei oder Gegröle im Innen- und Außenbereich strengstens untersagt.
Die maximale Lautstärke während der Nachtruhe beträgt 45 Dezibel.
Musikboxen und ähnliche Geräte dürfen nur im Innenbereich und ausschließlich auf Zimmerlautstärke betrieben werden.
Spätestens ab 22:00 Uhr sind sämtliche Aktivitäten zwingend nach innen zu verlagern.
Der Gast erhält sowohl vor der Buchung als auch in der Buchungsbestätigung die Hausordnung sowie die spezifischen Ruhezeiten des gebuchten Objekts. Diese gelten als anerkannt und akzeptiert – auch durch alle weiteren Teilnehmer der Buchung.
Bei Verstoß – insbesondere wenn die Polizei alarmiert wird – kann dem Gast eine Pauschale von bis zu 700,00 EUR (netto) in Rechnung gestellt werden. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere des Vorfalls und den Rückmeldungen der Polizei.
Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
Wichtiger Hinweis zu bestimmten Objekten:
In folgenden Unterkünften sind Junggesellenabschiede (JGA), Partys und ähnliche Veranstaltungen ausdrücklich untersagt:
Haus Johann, Kleine Kinzig (Reinerzau)
Haus Ludwig, Oberbrändi
Schwarzwaldhaus Karl
Schwarzwald-Mühle
Ferienwohnung Stefan
Ferienwohnung Kinzigblick
ggf. weitere entsprechend gekennzeichnete Objekte
Bei Verstoß – z. B. durch die Durchführung eines JGA – behält sich der Anbieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen und die Unterkunft umgehend räumen zu lassen.
In diesem Fall erfolgt keine Rückerstattung des Mietbetrags; zusätzlich wird eine Verwaltungsgebühr für Anfahrt und Handhabung erhoben.
Hinweis: Sollte ein besonderer Anlass wie ein JGA geplant sein, ist dies dem Anbieter vor der Buchung mitzuteilen. Der Anbieter berät gerne und schlägt passende Alternativen vor.
Zweck dieser Regelung:
Die Objekte befinden sich in erholsamen Lagen, die Ruhe und Entspannung bieten. Um auch künftig in diesen Regionen vermieten zu dürfen und allen Gästen eine ungestörte Auszeit zu ermöglichen, sind laute Gruppenveranstaltungen in den genannten Objekten nicht zugelassen.
§ 6. Rücktritt vom Vertrag (Abbestellung; Stornierung)
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder bei einer vom Gast zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, vom Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen ihm und dem Anbieter eine Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Rücktrittsrecht schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn, es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vor.
Grundsätzlich fallen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren von mindestens 140,00 € (netto) an. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
Stornierung, Rücktrittsregelung:
Im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Gast haftet dieser gegenüber dem Anbieter für den entstandenen Mietausfallschaden, welcher nach den stets aktuellen Stornierungsbedingungen berechnet wird. Ein Entgegenkommen ist nur dann seitens des Anbieters möglich, wenn es gelingt, das Ferienhaus anderweitig zu vermieten.
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn, der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung ausdrücklich zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter in schriftlicher Form.
Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 23:00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne eine Stornierung vorgenommen zu haben, so gilt der Vertrag als storniert.
Ausnahme: Die Verspätung ist vorab mit dem Anbieter abgestimmt. In diesem Fall ist die Stornierung entsprechend anzuwenden.
Zusätzlich kann der Anbieter vom Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 140,00 € (netto) verlangen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich geringer entstanden ist.
Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste für die vertraglich gebuchten Räume und Gebäude vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.
Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn:
· höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
· die gebuchten Räumlichkeiten oder Gebäude unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Gastes, zum Zweck, zur Belegung oder zur Unterbringung von Tieren) gebucht wurden,
· die Räume und Gebäude zu anderen als den üblichen Zwecken genutzt werden,
· der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit, den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.
Der Anbieter hat den Gast über die Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesen Fällen hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen bis spätestens 14 Tage nach der ursprünglich geplanten Abreise zu erstatten.
Bei berechtigtem Rücktritt bzw. berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
Stornierungsregelung:
Generell gilt für die Stornierung seitens des Gastes immer die aktuelle Stornierungsregelung, welche auf Nachfrage sowie auf der Webseite des Anbieters einsehbar ist.
Sofern keine anderweitige Vereinbarung über die Stornierung getroffen wurde, gilt standardmäßig folgende Regelung:
· Die Anzahlung von 50 % erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Buchung.
· Die Restzahlung und die Kaution sind bis 30 Tage vor der Anreise fällig (siehe § 2).
· Ab dem Zeitpunkt der abgeschlossenen Buchung wird grundsätzlich eine Storno-/Verwaltungsgebühr von 140,00 € berechnet.
· Ab 90 bis 61 Tage vor der Anreise werden 50 % des Gesamtpreises (ohne Kaution/Kurtaxe) als Mietausfall berechnet.
· Ab 60 Tage vor der Anreise werden 70 % und ab 30 Tage vor der Anreise 90 % fällig.
Eine Sonderregelung kann nach Maßgabe der Kulanz des Anbieters gewährt werden.
§ 7. Haftung; Verjährung
Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Buchungsvertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, soweit nicht gesetzlich eine unabdingbare, unbeschränkte Haftung vorgesehen ist.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, im zumutbaren Rahmen dazu beizutragen, die Störung oder den Mangel zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; diese gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 ff. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist daher ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Räumen oder Gebäuden verwahrt und/oder zurücklässt.
Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in den Räumen, Gebäuden und/oder am Inventar schuldhaft verursacht haben. Es wird dem Gast empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Im Nachhinein festgestellte Schäden können mit einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt werden. Dies gilt insbesondere für Schäden, die auch Dritte betreffen können (z. B. Wasser-, Feuer-, Sturm- oder Baumbruchschäden sowie Schäden aus baulichen Maßnahmen an den Räumen und Gebäuden).
Verjährung:
Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn, der Anbieter haftet aufgrund vorsätzlichen Verhaltens.
Ansprüche des Anbieters verjähren nach den jeweils gesetzlichen Fristen.
§ 8. An- und Abreise; Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung
Die angemieteten Räume und Gebäude stehen dem Gast am Anreisetag grundsätzlich ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise erfolgt über einen flexiblen Self-Check-in, dessen Ablauf dem Gast vorab schriftlich mitgeteilt wird. Eine Anreise vor 16:00 Uhr kann nur nach schriftlicher Vereinbarung erfolgen. Zuvor darf die Unterkunft aufgrund der notwendigen Vorbereitungszeit nicht betreten werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich durch den Anbieter genehmigt.
Sollte der Check-in beispielsweise aufgrund umfangreicher Reinigungsarbeiten oder aufgrund höherer Gewalt nicht ab 16:00 Uhr möglich sein, wird der Gast unverzüglich informiert, sobald der Anbieter Kenntnis davon hat. Eine Verzögerung oder Verschiebung des Check-ins berechtigt den Gast nicht zu Rückerstattungs- oder Schadensersatzansprüchen.
Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auf Wunsch bei der Anreise einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Anbieter erhebt vorab eine Kaution zwischen 350,00 EUR und 700,00 EUR (brutto). Diese ist bis spätestens 30 Tage vor der Anreise zu überweisen; bei kurzfristigen Buchungen sofort. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Abreise, sofern die Räumlichkeiten ordnungsgemäß hinterlassen wurden. Hinweis: Die Kaution kann teilweise einbehalten werden, wenn Schäden noch geprüft werden müssen (z.B. durch einen Gutachter oder Sachverständigten).
Für darüber hinausgehende Schäden an den Räumen, Gebäuden und/oder dem Inventar hat der Gast dem Anbieter noch vor Ort den erforderlichen Betrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB) zu leisten, oder – falls vereinbart – zu einem späteren Zeitpunkt.
Am Abreisetag hat der Gast die Räume oder Gebäude bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen, ordentlich und besenrein zu hinterlassen.
Kommt es zu einer verspäteten Räumung, kann jede Verzögerung dem Gast in Rechnung gestellt werden. Insbesondere die Wartezeit der Reinigungskräfte, die ab 10:00 Uhr mit der Vorbereitung der Unterkunft für nachfolgende Gäste beginnen, wird berechnet.
Umgestelltes Inventar ist vom Gast an seinen ursprünglichen Platz zurückzustellen. Wird die Einrichtung in einem Zustand hinterlassen, der einen erhöhten Aufwand erfordert, wird dieser nach aktuellem Satz berechnet. Gleiches gilt, wenn die Reinigungskräfte durch zusätzlichen Aufwand bei der Endreinigung belastet werden; die entstehenden Kosten sind vom Gast zu tragen.
Die Räumung gilt erst dann als erfolgt, wenn alle Schlüssel an den Anbieter persönlich, an den vereinbarten Ort (z. B. Schlüsseltresor) oder an einen beauftragten Vertreter zurückgegeben wurden. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Schlüssel bei Abreise im Schlüsseltresor zu hinterlegen; die Eingangstüren sind zuvor abzuschließen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Türen zu kontrollieren.
Sind Türen oder Fenster nicht ordnungsgemäß verschlossen, kann der Anbieter dem Gast jeden Verlust am Hausinventar oder Schäden durch Dritte in Rechnung stellen. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel ist der Gast verpflichtet, dem Anbieter die Kosten für deren Neubeschaffung sowie gegebenenfalls für den Einbau neuer Schlösser zu ersetzen.
§ 9. Datenschutz
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten, einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer, werden vom Anbieter elektronisch gespeichert und ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses verarbeitet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist. Die Erhebung und Speicherung der Ausweisnummer erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Meldepflicht.
Im Falle eines Verstoßes gegen die gesetzliche Ruheregelung oder anderer erheblicher Verstöße kann eine Übermittlung der Daten an die zuständige Behörde erfolgen. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich bei eindeutigem Verstoß und unter vorheriger Benachrichtigung des Gastes.
Die Speicherung und Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Weitere Informationen zum Datenschutz, insbesondere zu Umfang, Zweck und Dauer der Datenspeicherung, zu den Rechten des Gastes (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit) sowie zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen und ggf. des Datenschutzbeauftragten, finden sich unter:
https://gesundurlaub-schwarzwald.de/datenschutzerklaerung/.
§ 10. Haftung / Sonstiges
Der Anbieter haftet nicht für kurzfristige Ausfälle von Strom, Wasser, Heizung oder Internet, sofern diese nicht vom Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Sollte es während des Aufenthalts zu technischen Defekten kommen, ist der Mieter verpflichtet, diese dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter wird sich nach Kenntnisnahme um eine schnellstmögliche Behebung bemühen.
Eine Minderung des Mietpreises ist nur möglich, wenn der Mangel erheblich ist und dem Anbieter keine zumutbare Abhilfe möglich war. Ein unerheblicher Mangel berechtigt nicht zur Mietminderung.
Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters wird nicht übernommen; dies gilt auch für Gegenstände, die in den Räumen oder Gebäuden zurückgelassen werden. Der Abschluss einer Reisegepäck- oder Hausratversicherung wird empfohlen.
Ansprüche des Mieters verjähren – soweit gesetzlich zulässig – nach sechs Monaten. Hiervon unberührt bleiben Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Ansprüche aus Körperverletzung, Gesundheitsschädigung oder Verlust des Lebens.
§ 11. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen stets schriftlich und werden über die Webseiten der GFT RaumZeit GmbH bekanntgegeben. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist 77773 Schenkenzell, Deutschland. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr 77773 Schenkenzell, Deutschland.
Hat eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls 77773 Schenkenzell, Deutschland.
Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt und ausschließlich für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Die Veröffentlichung im Internet begründet kein Recht Dritter, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verwenden, abzuändern oder zu vervielfältigen. Die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzende Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von der GFT RaumZeit GmbH erstellt, um eine klare und faire Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen Gast und Anbieter zu schaffen – stets mit dem Gedanken:
„Alles zum Wohle aller Beteiligten.“
Für Rückfragen stehen wir den Gästen jederzeit gerne zur Verfügung.
Diese AGB entsprechen dem aktuellen Stand und sind urheberrechtlich geschützt.
Erstellt von der GFT RaumZeit GmbH.