Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, über die mietweise Überlassung von folgenden Räumen und Gebäuden: Flößerblockhaus, Köhlerblockhaus, Schlössle – Die
EventGaststätte und weitere der im Eigentum stehenden Gebäuden der GFT Gruppe. Die Überlassung dient zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und
Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume
und Gebäude sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Andere Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung,
wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich gegenüber dem Gast bestätigt hat.
Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes schriftlich per E-Mail bestätigt hat. Bedingung dazu: Der Gast hat 50% des Gesamtbetrages und die
Kaution bezahlt und das Geld ist auf dem Geschäftskonto des Anbieters nachweislich angekommen. Der Anbieter behält es sich vor in Ausnahmefällen Sonderregelungen zu treffen.
Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet der Dritte dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle
Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu
überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich innerhalb 24 Stunden Einwendungen, so gilt der Inhalt der
Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.
Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Räume und Gebäude entsprechen dem
Ausstattungsstandard einer einfachen Wohnung bzw. einem einfachen Blockhaus, mit Etagenbetten, Bettboxen und je nach Auslastung auch mit Feldbetten. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur
für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung, Aussicht, Randlage etc.). Die vom Gast aus dem Internet
entnommenen Eindrücke sind rein subjektiv zu sehen und sind nicht verpflichtend zur Erfüllung durch den Anbieter. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der
Räume und Gebäude sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise innerhalb der vorgeschriebenen Fristen des Anbieters zu zahlen (sofort
als Bestellung: Die 50% Anzahlung + die Kaution, den Restbetrag dann mind. 4 Wochen vor Übernahme der Räume und Gebäude). Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen
des Anbieters an Dritte. Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu
machen, die die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude belegen. Die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude stehen maximal für die in der Buchungsbestätigung nach § 2 genannte Anzahl von
Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinaus gehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der
gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude erhöht sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis. Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten
Preis angemessen, höchstens jedoch um 21 %, anheben. Die Zahlung des für die Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude vereinbarten Preises sowie für die mit dem Gast
vereinbarten weiteren Leistungen ist spätestens 4 Wochen vor dem Anreisetag fällig. Bei sehr kurzfristigen sog. Schnellbuchungen oder Sonderaktionen ist der Preis direkt
vor Ort in bar zu bezahlen. Der Anbieter erwartet von dem Gast, dass mind. 50% des Preises und die Kaution vor der Anreise vorausbezahlt werden. Wird durch den Anbieter innerhalb von 5
Tagen nach Eingang der Buchung keine Zahlung festgestellt kann der Buchungstermin für weiter Anfragen verwendet werden und der Betreiber tritt automatisch von einem möglichen Vertrag
zurück. Der Anfragende hat somit kein Recht auf seine Anfrage bzw. mögliche Buchung.
Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.
Der Gast hat die ihm überlassene Räumlichkeiten und Gebäude und dessen Inventar pfleglich zu behandeln. Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00
Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn, besonders im direkten Umfeld geboten. Sollte es dennoch zu Störungen kommen, bitte wir darum sich mit
den Nachbarn persönlich abzustimmen mit dem Ziel, dass wir weiterhin unsere Räume und Gebäude für die Menschen zur Verfügung stellen dürfen. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und
Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Räumlichkeiten und Gebäude, Fenster und Türen geschlossen zu halten, sämtliche Heizkörper auf
niedrige Stufe zu regeln sowie Licht und technische Geräte auszuschalten. Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Räumen und Gebäuden nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Anbieters erlaubt, weil es für weitere Gäste zu Allergien führen kann und wir uns wünschen, dass jeder Gast die Zeit bei Gesundheit erleben darf. Für die
Unterbringung von Tieren kann der Anbieter einen angemessenen Aufpreis verlangen. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, muss eine umfangreiche
Spezialreinigung durchgeführt werden, damit die Räume und Gebäude wieder im vollen Umfang und bedenkenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Die zusätzlichen Kosten können bis zu
200,00 EUR netto betragen. Auch hier bitten wir um gute Zusammenarbeit und die Überlegung die Haustiere für die kurze Zeit doch zum Wohle aller z.B. Freunden zu übergeben. In den Räumen
und Gebäuden gilt ein striktes und umfängliches Rauchverbot. Insbesondere in der Nähe der Blockhäuser und auf den Terrassen. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine
Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 EUR netto in Rechnung stellen. Rauchen ist auf den ausgewiesenen Plätzen erlaubt. Das Parken ist nur auf den vom Vermieter
ausgewiesenen Parkplätzen gestattet. Es nicht erlaubt, dauerhaft an den Blockhäusern zu parken. Bei Zuwiderhandlungen können bis zu 200,00 EUR in Rechnung gestellt werden. Die
Internetnutzung ist gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads, Seitenaufrufe) werden zur
Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast. Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist
in den Räumen und Gebäuden nur mit Sondergenehmigung und schriftlicher Zustimmung erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein und stellt den
Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. Der Anbieter hat ein jederzeitiges
Zutrittsrecht zu den Räumen und Gebäuden, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu
nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.
Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem
Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu
vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. Der Gast kann, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Anbieters auszulösen, von dem Vertrag nur zurücktreten, sofern zwischen
ihm und dem Anbieter die Rücktrittsmöglichkeit bis zu einem bestimmten Termin schriftlich vereinbart wurde. Dieses Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten
Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Anbieter ausübt, es sei denn es liegt ein Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit
der Leistungserbringung vor. Ohne Auslösung von Zahlungs- oder Schadensersatzansprüchen des Anbieters ist der Gast zur Stornierung bis 60 Tage vor Anreise, im Übrigen nach den folgenden
Maßgaben berechtigt.
Stornierung, Rücktrittsregelung:
- bis spätestens 30 Tage vor Anreise, 7 % des zu Preises
- bis spätestens 25 bis 29 Tage vor Anreise, 30 % des Preises
- bis spätestens 15 bis 24 Tage vor Anreise, 50 % des Preises
- bis spätestens 10 bis 14 Tage vor Anreise, 70 % des Preises
- bis spätestens 5 bis 9 Tage vor Anreise, 90 % des Preises
- bis spätestens < 5 Tage vor Anreise, 100% des Preises
Stornierungen müssen schriftlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der
Stornierung beim Anbieter. Erscheint der Gast am Anreisetag nicht bis spätestens 20.00 Uhr oder bis spätestens 60 Minuten nach einem gemäß § 7 vereinbarten späteren Zeitpunkt, ohne
storniert zu haben, so gilt der Vertrag als storniert. Die Stornierung ist dann entsprechend anzuwenden. Zusätzlich kann der Anbieter von dem Gast eine Verwaltungsgebühr in Höhe von
100,00 € (netto) verlangen. Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Anbieter in diesem Zeitraum seinerseits
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Räumen und Gebäuden vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Anbieters auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, die gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude unter irreführender oder
falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks oder bzgl. der Belegung oder bzgl. der Unterbringung von Tieren, gebucht wurde, die Räume und
Gebäude zu anderen als zu normalen Zwecken genutzt werden, der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden
anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist. Der
Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In diesen Fällen hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen
und/oder Vorauszahlungen innerhalb 30 Tage zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf
Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung zu ersetzen.
Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen
Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche
Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen
möglichen Schaden gering zu halten. Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§ 701 f. BGB. Eine Haftung des
Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in den Räumen und Gebäuden verwahrt und/oder
hinterlässt. Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in den Räumen oder den Gebäuden und/oder am Inventar schuldhaft verursacht hat/haben. Eine
private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich
auch auf Dritte auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden, Sturmschäden, Baumbruchschäden, Schäden aus den baulichen Maßnahmen an den Räumen und Gebäuden). Ansprüche des Gastes
verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.
Die Räume und Gebäude stehen am Anreisetag regelmäßig ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 20.00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird
vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 14.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde. Ist die Anreise in
der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 8:00 vereinbart und findet in dieser Zeit statt, wird ein Aufschlag in Höhe von mind. 30,00 Euro erhoben. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter auf
Wunsch bei der Anreise seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Der Anbieter kann bei der Anreise die Entrichtung einer zusätzlichen Kaution in Höhe von z.B. 300,00 –
700 EUR verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution auf schriftlichen Antrag, bei rechtzeitiger Räumung der Räume und Gebäuden und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern mit
dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde und sofern die Gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist. Für den Fall darüberhinausgehender
Schäden an der Gebuchten Räumlichkeiten und Gebäude und/oder dem Inventar leistet der Gast noch vor Ort den für den Schadensersatz erforderlichen Geldbetrag in bar (§ 249 Abs. 2 BGB). Am
Abreisetag hat der Gast die Räume und Gebäude bis spätestens um 11.00 Uhr geräumt und sehr gut VOR-gereinigt zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Gebuchten Räumlichkeiten
und Gebäude hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt 50,00 € (netto) bei einer Räumung nach 11.00 Uhr aber vor 13.00 Uhr; 100 % des vereinbarten
Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 13.00 Uhr. Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden
Schäden. Die Räumung gilt erst als bewirkt, wenn auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor
ausdrücklich vereinbart wurde, die Schlüssel in dem Schlüssel-Tresor hinterlassen und die Eingangstüren vorher zu verschließen. Der Gast ist verpflichtet, die
ordnungsgemäße Schließung Türen zu kontrollieren. Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer
Schlösser zu leisten.
Die vom Gast angegebenen persönlichen Daten einschließlich der Personalausweis- oder Reisepassnummer werden von dem Anbieter elektronisch gespeichert. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist für die Vertragsabwicklung erforderlich.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den
Gast sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist 77773 Schenkenzell, Deutschland. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung
Ausschließlicher Gerichtsstand ist – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – im kaufmännischen Verkehr 77773 Schenkenzell, Deutschland. Hat einer der Vertragsparteien keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls 77773 Schenkenzell, Deutschland. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.
Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt. Einer gewerblichen Nutzung durch Dritte wird ausdrücklich widersprochen. Aus der Veröffentlichung im Internet folgt nicht
automatisch, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. Dritten zur Nutzung oder eine Abänderung überlassen werden. Die Verfolgung von Verletzungen des Urheberrechts bleibt
vorbehalten. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung
ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Gerne haben wir diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und fruchtbare Zusammenarbeit erschaffen. Alles mit dem Ziel und Gedanken: „Alles zum Wohle aller Beteiligter“. Wir
wünschen viel Freude und Spaß im Leben und insbesondere in unseren besonderen Räumen und Gebäuden, Blockhäusern und dem Schlössle – Die EventGasstätte.
Datum: 01.04.2017 – Unterschrift: Michael Reimold – Firma: GFT RaumZeit GmbH